Fachabteilung Bundesvereinigung Torf- und Humuswirtschaft (BTH)

http://www.bth-online.org/bth_de/bth_der_abbau/

Der Abbau


Torfabbau erfolgt in Deutschland nur nachdem dieser in einem formalen Verfahren von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt worden ist. In Niedersachsen wurden frühzeitig Verwaltungsvorschriften mit technischem Regelwerk erarbeitet, um Antragstellern und Genehmigungsbehörden fachlich qualifizierte Anleitungen für die Durchführung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens an die Hand zu geben.

Im Genehmigungsverfahren werden sämtliche Auswirkungen, die der Abbau auf Umwelt und Umfeld haben könnte, abgeprüft. Da ein Abbau regelmäßig mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist, wird besonders darauf geachtet, die Auswirkungen zu begrenzen und eine sinnvolle, ausgleichende Planung für die Zeit nach dem Abbau zu entwickeln.

Ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme der Flora und Fauna, der Nutzungssituation und des Lagerstätteninhalts erfolgt eine Bewertung des durch den Torfabbau verursachten Ausgleichspotenzials. Im zur Genehmigung gehörenden Abbau- und Landschaftspflegeplan wird im Detail festgelegt, wie der Torfabbau erfolgen muss (Abbautiefe, Abbauabschnitte, Entwässerung) und es werden die Herrichtungsmaßnahmen festgelegt, die zur Erreichung einer bestimmten Folgenutzung erforderlich sind.




© 2012 - http://www.bth-online.org/