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Fachabteilung Bundesvereinigung Torf- und Humuswirtschaft (BTH) http://www.bth-online.org/bth_de/bth_der_abbau/ |
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Der Abbau
Torfabbau erfolgt in Deutschland nur nachdem dieser in einem formalen Verfahren von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt worden ist. In Niedersachsen wurden frühzeitig Verwaltungsvorschriften mit technischem Regelwerk erarbeitet, um Antragstellern und Genehmigungsbehörden fachlich qualifizierte Anleitungen für die Durchführung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens an die Hand zu geben. |
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